Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin
Als Heilpraktikerin bin ich tätig auf Grund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß §1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939.
Die Erlaubnis wurde am 19. Juni 2012 durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt.
Berufsrechtliche Regelung:
Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung für Heilpraktiker, der Ethikerklärung des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker (FDH) und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Alle Regelungen können in der Homepage des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker e.V. (www.heilpraktiker.org) eingesehen werden.